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Zwangsaussiedlungen innerdeutsche Grenze

Entsprechend einer Sowjetischen Weisung erlässt die DDR-Regierung am 26. Mai 1952 die „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“. Dies zieht eine Verschärfung der Sicherungsmaßnahmen entlang der innerdeutschen Grenze nach sich. Telefonleitungen werden unterbrochen, der kleine Grenzverkehr aufgehoben und entlang der Grenze ein fünf Kilometer breiter Sperrgürtel eingerichtet. Unter der Leitung des Ministeriums für Staatssicherheit führt die Deutsche Volkspolizei daraufhin die größte Zwangsaussiedlung der deutschen Nachkriegsgeschichte durch. Die meisten Deportationen finden ab dem 5. Juni 1952 statt. Betroffene können innerhalb weniger Stunden vor dem Abtransport nur das Nötigste einpacken. Ihre Häuser, teilweise ganze Dörfer werden in der Folge dem Erdboden gleichgemacht. Insgesamt werden in zwei großangelegten Aussiedlungswellen 1952 (Aktion „Ungeziefer) und 1961 (Aktion „Kornblume“ / Aktion „Festigung) etwa 12.000 Menschen zwangsweise enteignet und umgesiedelt.