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Sowjetische Speziallager

Am Ende des Zweiten Weltkrieges beginnen die Alliierten auf Grundlage der auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 getroffenen Absprachen, Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher in Lagern zu internieren. Auch die Rote Armee richtet auf ihrem Vormarsch entsprechend dem NKWD-Befehl Nr. 00315 vom 18. April 1945 zehn sogenannte Speziallager zur „Säuberung des Hinterlandes der kämpfenden Truppen der Roten Armee von feindlichen Elementen” ein. Zu den in den Lagern Gefangenen gehören kleine und mittlere Funktionäre von NS-Organisationen, NSDAP-Mitglieder, aber auch willkürlich Verhaftete sowie Gegner des sowjetischen Gesellschaftsmodells. Die Lager werden in ehemaligen Kriegsgefangenen- und Konzentrationslagern eingerichtet. Von den etwa 158.000 Gefangenen überleben wegen der katastrophalen Bedingungen etwa ein Drittel nicht.