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Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) wird unter Anleitung des sowjetischen Geheimdienstes gegründet und nimmt am 8. April 1950 seine Arbeit auf. Es agiert gleichzeitig als Geheimpolizei, Nachrichtendienst und Untersuchungsorgan zur Strafverfolgung und Vorbereitung von Prozessen. Das MfS ist direkt der Parteiführung der SED unterstellt, verfügt über 17 eigene Untersuchungsgefängnisse, ist militärisch organisiert und in der gesamten DDR mit 15 Bezirksverwaltungen sowie etwa einem halben Dutzend „Objektdienststellen“ präsent. Es versteht sich selbst als „Schild und Schwert der Partei“. Durch flächendeckende Kontrolle, versucht es in alle Lebensbereiche der Menschen einzudringen. Die Repressions- und Unterdrückungsmethoden reichen von körperlicher Gewalt, Entführungen, willkürlichen Verhaftungen und Überwachungen über sogenannte Zersetzungsmaßnahmen bis zur gezielten Manipulation zur Kriminalisierung von Andersdenkenden. Bei etwa 16,4 Millionen Einwohner in der DDR arbeiten 1989 für das MfS rund 91.000 hauptamtliche Angestellte und mindestens 173.000 inoffizielle Mitarbeiter (IM). Nach der Friedlichen Revolution 1989 wird das MfS schrittweise aufgelöst. Bürgerrechtler verhindern die Vernichtung von Akten, sodass die Hinterlassenschaften des MfS aufgearbeitet werden konnten.