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Bausoldaten

Am 7. September 1964 tritt die Bausoldatenverordnung in der DDR in Kraft. Diese ermöglicht es pazifistisch eingestellten Wehrpflichtigen, ihren 18-monatigen Wehrdienst bei den Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) abzuleisten. Dies entspricht einer Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung, die es in der Form in keinem anderen sozialistischen Land gibt. Die Bausoldaten tragen keine Waffen, leisten statt des Fahneneides ein leicht abgewandeltes Gelöbnis und haben Spatensymbole auf ihren Uniformen. Der Dienstalltag gleicht weitestgehend dem der bewaffneten Kameraden, allerdings haben die Bausoldaten deutliche Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Auch nach ihrer Dienstzeit müssen sie mit gravierenden Nachteilen rechnen. Häufig werden berufliche Qualifizierungen oder ein Studium verweigert. Diejenigen, die sich für den waffenlosen Bausoldatendienst entscheiden, demonstrierten ihre Distanz zum SED-Regime. Den Bausoldaten kommt damit eine besondere Bedeutung für Opposition und Widerstand in der DDR zu.