Leipzig, Deutschland
Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR
Bis 1981 wurde in der DDR die Todesstrafe vollstreckt; von 1952 bis 1956 in Dresden, ab 1960 in Leipzig in der Strafvollzugsanstalt in der Alfred-Kästner-Straße 47. Heutigen Erkenntnissen zufolge kamen dort 64 Menschen zu Tode. Die Prozesse, die dazu führten, verliefen nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und wurden durch die SED-Führung politisch gesteuert. Erst 1987 wurde die Todesstrafe aus dem Strafgesetzbuch gestrichen; u.a. weil Erich Honecker im Zusammenhang mit seinem bevorstehenden Besuch in der Bundesrepublik Deutschland damit die Humanität der Rechtsordnung in der DDR hervorheben wollte.
Die Hinrichtungsstätte befand sich in einem hermetisch abgeriegelten Teil des Gefängnisses und hatte einen separaten Zugang. Die Vollstreckungen erfolgten bis 1967 mit dem Fallbeil, danach durch „unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt“. Über den genauen Ablauf der Vollstreckung bestanden geheime Dienstanweisungen, unterzeichnet vom Minister des Inneren, dem Generalstaatsanwalt der DDR und dem Minister für Staatssicherheit Erich Mielke. Anwesend war jeweils nur ein kleiner Kreis eingeweihter Personen. Die Leichname brachte man zur heimlichen Einäscherung ins Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof wo sie anonym als „Anatomieleichen“ verzeichnet wurden.
Die in Leipzig Hingerichteten waren wegen krimineller Delikte, als NS-Verbrecher oder weil sie als Mitarbeiter des MfS „Staatsverbrechen“ begangen hatten, verurteilt worden. Das Gedenken an diese Opfer der Todesstrafe gestaltet sich daher oftmals nicht unproblematisch. Die Frage nach der Schuld der Hingerichteten relativiert sich jedoch angesichts der Tatsache, dass sie häufig Opfer nicht rechtsstaatlicher Verfahren wurden, in denen das Urteil vielfach vorab feststand. Die Toten erhielten kein Grab, sondern wurden heimlich eingeäschert. Selbst die Totenscheine wurden gefälscht und verschleierten die wahre Ursache des Todes sowie den tatsächlichen Sterbeort. Die letzte Hinrichtungsstätte Boden befindet sich noch heute weitgehend im originalen Zustand. Das Bürgerkomitee Leipzig e. V. bemüht sich im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung um deren Erhalt als justizgeschichtlichen Erinnerungsort und hat 2012 ein entsprechendes Konzept erstellt. Gegenwärtig sind die Räume allerdings nur zu besonderen Anlässen zugänglich, so im Rahmen der alljährlich stattfindenden Leipziger Museumsnacht und zum Tag des Offenen Denkmals. Neben dem Eingang der ehemaligen Zentralen Hinrichtungsstätte in der Arndtstraße 48 wurde am 8. Februar 2008, auf Grundlage eines Beschlusses des Leipziger Stadtrates, eine Gedenktafel mit einem Text von Gerd E. Nawroth angebracht.
Kontakt
Bürgerkomitee Leipzig e.V.
PF 10 03 45
04003 Leipzig
Homepage: http://www.runde-ecke-leipzig.de/
Inschriften
Inschrift der Gedenktafel
(neben dem Eingang der ehemaligen Zentralen Hinrichtungsstätte in der Arndtstraße 48)
Ehemaliges Königliches Landgericht mit Untersuchungsgefängnis / (erbaut 1906) In diesem Gebäude / befand sich die / zentrale Hinrichtungsstätte / der DDR. Von 1960 bis 1981 wurden hier / 64 Todesurteile nachweislich vollstreckt.“
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch
Ereignisse
8. Februar 2008 - Einweihung
Einweihung der Gedenktafel
Literatur
- Evans, Richard J.: Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532–1987, Berlin 2001
- Werkentin, Falco: Die politische Instrumentalisierung der Todesstrafe in der SBZ/DDR. Darstellung der justitiellen Praxis in der SBZ/DDR und Bilanz der Rehabilitierung von Verurteilten und deren Angehörigen(…). In: Materialien 2. Bd. II/1, S. 101–193
Publikationen der Bundesstiftung
- Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016
- Kategorie: Gedenkort
- Historisch: Ja
- Standort: Alfred-Kästner-Straße, Eingang Arndtstraße 48
- Stadt: Leipzig
- Gebiet: Sachsen
- Land: Deutschland


