Im Anschluss an eine Kundgebung der Berliner Heimatvertriebenen im Titaniapalast wurde am 10. September 1955 auf dem Reichskanzlerplatz (heute: Theodor-Heuss-Platz) ein Mahnmal eingeweiht. Der damalige Bundespräsident Theodor Heuss entzündete eine Flamme, die bis zur Wiedervereinigung brennen und gelichzeitig soll auch an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR erinnern sollte. An einem Kunststeinkubus ist die Inschrift „Freiheit – Recht – Friede“ zu lesen. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 fanden an diesem Platz auch Protestkundgebungen statt.
Mit der deutschen Einheit wurde die Flamme am 3. Oktober 1990 zunächst gelöscht. Am 10. Dezember 1990 wurde das Mahnmal umgewidmet. Die wieder entzündete Flamme brennt nun symbolisch für den Kampf um Menschen- und Völkerrechte weltweit. Im Jahr 1999 brachte die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag ein, wonach das Denkmal auf dem Theodor-Heuss-Platz als zentrales Mahnmal gegen Flucht und Vertreibung in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes aufzunehmen sei. Der Antrag folgte einer Empfehlung der Enquête-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“. Der Bundestag stellte daraufhin fest, dass der Erhalt des Denkmals eine gesamtstaatliche Aufgabe sei.
Inschriften
Inschrift des Kunststeinkubus
(am Theodor-Heuss-Platz)
Freiheit – Recht – Friede
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch
Inschrift der Bronzetafel am Kunststeinkubus
(am Theodor-Heuss-Platz)
Diese Flamme mahnt: / Nie wieder Vertreibung!
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch
Ereignisse
10. September 1955 - Einweihung
Einweihung des Wiedervereinigungsmahnmal
Literatur
- Klother, Eva-Maria: Denkmalplastik nach 1945 bis 1989 in Ost- und West-Berlin, Münster 1998 (=Theorie der Gegenwartskunst, Bd. 12)
Publikationen der Bundesstiftung
- Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016