Lübeck, Deutschland
Mahnmal „Einheit der Nation“
Auf Antrag des Lübecker Senats beschloss die Bürgerschaft im Januar 1975, ein Mahnmal zur Erinnerung an das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes und an den 13. August 1961 zu errichten. Entsprechend wurde am 13. August 1975 eine zweigeteilte Gedenktafel am Kanzleigebäude neben der Marienkirche feierlich eingeweiht. Entworfen wurde sie vom Lübecker Grafiker und Maler Herbert Müller-Fried (1912–2007). Das Wiedervereinigungsgebot in der alten Präambel des Grundgesetzes besagte: „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Nach dem Beitritt der ostdeutschen Länder zur Bundesrepublik wurde auch die Präambel des Grundgesetzes neu gefasst und dieser Satz gestrichen.
Nach 1990 begann deshalb in Lübeck eine Diskussion über die Gedenktafel. Die Forderungen nach ihrer Entfernung setzten sich letztlich nicht durch. Stattdessen wurden durch Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahre 1993 der Text Ende Januar 1994 um das Datum 3. Oktober 1990 und die Worte „Das Ziel ist erreicht“ ergänzt.
Inschriften
Inschrift auf der linken Seite der Tafel
(am Kanzleigebäude neben der Marienkirche)
Die Berliner / Mauer vom / 13 August 1961 / trennt / die Nation / aber das / Grundgesetz / verpflichtet / 3 Oktober 1990
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch
Inschrift auf der rechten Seite der Tafel
(am Kanzleigebäude neben der Marienkirche)
Das gesamte / deutsche Volk / bleibt / aufgefordert / in freier / Selbst- / bestimmung / die Einheit / und Freiheit / Deutschlands / zu vollenden / Das Ziel ist erreicht.
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch
Publikationen der Bundesstiftung
- Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016
Weitere Informationen
- Informationen der Hansestadt Lübeck
- Kategorie: Gedenkort
- Historisch: Nein
- Standort: Kanzleigebäude, Breite Straße 62
- Stadt: Lübeck
- Gebiet: Schleswig-Holstein
- Land: Deutschland



