Halle (Saale), Deutschland

Grabanlage für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft

 
Auf dem Gertraudenfriedhof in Halle wurde 2003 eine Grabanlage für 117 Personen eingerichtet, die zwischen 1950 und 1953 im Torgauer Gefängnis an den Haftbedingungen zugrunde gegangen waren. Die Anlage bestand aus acht Grabsteinen und einer Informationstafel, auf der die Hintergründe für die Entstehung dieses Begräbnisortes beschrieben wurden. Mit seiner Einweihung begann eine öffentliche Diskussion über die Legitimität der Anlage und der mit ihr verbundenen Erinnerung an die dort Bestatteten. Der Interessenverband ehemaliger Teilnehmer am antifaschistischen Widerstand, Verfolgter des NS-Regimes und Hinterbliebener (IVVdN) warf 2004 der Hallenser Stadtverwaltung vor, einen „Ehrenhain für Nazi- und Kriegsverbrecher“ geschaffen zu haben. Die Oberbürgermeisterin von Halle ließ daraufhin die Informationstafel bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit entfernen. Im Dezember 2005 fand schließlich eine vom „Arbeitskreis Aufarbeitung Sachsen-Anhalt“ einberufene Tagung statt, welche die historische Sachlage klären und eine Empfehlung für den weiteren Umgang mit der Anlage finden sollte. Im Ergebnis stimmte der Stadtrat von Halle am 29. März 2006 für einen neuen Tafeltext. Die neue Tafel wurde am 17. Juli 2006 aufgestellt.

Inschriften

Inschrift der Informationstafel
(auf dem Gertraudenfriedhof, Abteilung 24, Landrain 2)
Hier wurden im Jahr 2003 117 Urnen bestattet. Diese Menschen starben in den Jahren 1950–1953 an den Folgen der Haftbedingungen im Gefängnis Torgau-Fort-Zinna. Sie waren von sowjetischen Militärtribunalen zu 7 bis 25 Jahren Zwangsarbeiterlager verurteilt worden. Der Wahrheitsgehalt der Anklagen war zweifelhaft, es bestand keine Möglichkeit zur Verteidigung. Die meisten Angehörigen erfuhren nichts über den Verbleib der Gefangenen. Häufig war die Mitteilung über den Tod die erste Nachricht, die ihre Familien erreichte. Die Behörden ließen die Verstorbenen zur Einäscherung nach Halle bringen und erteilten den Befehl, die Urnen ohne jede Kennzeichnung „verlassen“ beizusetzen. Damit sollte erreicht werden, dass die Urnen unauffindbar bleiben. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung folgten diesem Befehl nicht, sondern bestatteten die Urnen in der Abteilung 39, einem Reihengrabfeld, dessen Ruhefristen bereits abgelaufen waren. Die Urnen wurden einzeln, jeweils hinter einem Grabstein bzw. am Kopfende eines Grabes beigesetzt. Da dies nicht in einer Reihe, sondern im Gräberfeld weit verteilt erfolgte, fertigte der Friedhofsleiter, trotz des damit für ihn verbundenen Risikos, einen Lageplan an. Dank dieses Planes, der 1993 im Friedhofsarchiv gefunden wurde und der Öffentlichkeit präsentiert werden konnte, fiel endlich Licht auch auf dieses Kapitel unserer Geschichte. Die Urnen wurden umgebettet, um ihnen hier in dieser Grabanlage eine würdige Ruhestätte zu geben. Die Steine tragen die Namen aller Toten, deren Angehörige nicht mehr ermittelt werden konnten. Die Grabanlage ist im Sinne des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft anerkannt. Die Forschung und die Diskussion über die Inhaftierung und Verurteilung sowie über die Biographien der Toten sind nicht abgeschlossen. Ihr Stand wird u. a. in der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) dokumentiert.
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch

Literatur

  • Ahrberg, Edda/Frommer, Jörg/Schmitz, Maike: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Die Erkenntnisse des Ministeriums für Staatssicherheit über 117 ehemalige Torgauer Häftlinge, Magdeburg 2005 (= Sachbeiträge LStU Sachsen-Anhalt, Bd. 37)
  • Spurensicherung. Urnen von Torgauer Häftlingen auf dem Gertraudenfriedhof Halle. Ein Zwischenbericht, hrsg. von Zeit-Geschichte(n) e. V. Halle, Halle 2000

Publikationen der Bundesstiftung

  • Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016