Magdeburg, Deutschland
Gedenktafel zum 17. Juni 1953
Die Industriestadt Magdeburg gehörte zu den Zentren des Volksaufstandes am 17. Juni 1953. Am Vormittag versuchten tausende Demonstranten, das Untersuchungsgefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zu stürmen und die politischen Häftlinge zu befreien. Doch der Einsatz von Schusswaffen und Panzern durch die sowjetische Armee verhinderte das Vorhaben. Drei Teilnehmer der Demonstration verloren dabei ihr Leben. Zwei Bedienstete der Haftanstalt sowie zwei Volkspolizisten und ein MfS-Offizier kamen ebenfalls zu Tode. Den Demonstranten gelang es jedoch am Nachmittag des 17. Juni, trotz des schon verhängten Ausnahmezustandes, die Haftanstalt der Volkspolizei am Moritzplatz in der Magdeburger Neustadt zu stürmen und 221 Häftlinge zu befreien. Daraufhin wurden am 18. Juni zwei Magdeburger, Herbert Stauch und Alfred Dartsch, durch ein Sondertribunal der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) als angebliche Mörder standrechtlich zum Tode verurteilt und am selben Tag auf dem Hof der Haftanstalt Magdeburg-Sudenburg erschossen. Dass beide unschuldig starben, belegen die mittlerweile zugänglichen Akten aus russischen Archiven. Das Bezirksgericht stellte im August 1953 einen weiteren Magdeburger, Ernst Jennrich, unter Mordanklage und verurteilte ihn in erster Instanz zu lebenslanger Haft. Da das Gericht keine Beweise fand, sollte lediglich seine Teilnahme am Volksaufstand als abschreckendes Beispiel die Haftstrafe rechtfertigen. Dieses Urteil wurde jedoch auf Anweisung der Justizministerin Hilde Benjamin vom Obersten Gericht der DDR revidiert, da das SED-Politbüro die Todesstrafe für „angemessener“ hielt. Im Oktober 1953 verurteilte daraufhin das Magdeburger Bezirksgericht den Angeklagten ohne neue Beweisaufnahme zum Tode. Er wurde 1954 hingerichtet. Die damaligen Todesurteile sind inzwischen von russischen und deutschen Rehabilitierungsgerichten als rechtswidrig kassiert worden.
Am 17. Juni 1999, 46 Jahre nach dem Volksaufstand, wurde anlässlich einer Ausstellungseröffnung eine Gedenktafel für die Opfer des 17. Juni 1953 am Gebäude des heutigen Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg durch den damaligen Innenminister des Landes, Manfred Püchel, enthüllt. Sie trägt eine Inschrift.
Ein Jahr zuvor war dieser Platz in „Platz des 17. Juni“ umbenannt worden. Das Gebäude beherbergte zwischen 1952 und 1989 die Bezirksdirektion der Deutschen Volkspolizei (DVP). In unmittelbarer Nähe befanden sich das Bezirksgericht Magdeburg und die Haftanstalt der DVP Magdeburg-Sudenburg sowie bis 1957 die Untersuchungshaftanstalt des MfS.
Inschriften
Inschrift der Gedenktafel
(am Gebäude des heutigen Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt)
Zum Gedenken / an die Opfer des / Volksaufstandes / am 17. Juni 1953 / in Magdeburg
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch
Literatur
- Kowalczuk, Ilko-Sascha: 17.6.1953: Volksaufstand in der DDR. Ursachen – Abläufe – Folgen, Bremen 2003
Publikationen der Bundesstiftung
- Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016
Weitere Informationen
- Information der Gedenkstätte Magdeburg Moritzplatz für die Opfer politischer Gewalt in Sachsen-Anhalt
- Kategorie: Gedenkort
- Historisch: Ja
- Standort: Gebäude des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 2 (am Platz des 17. Juni)
- Stadt: Magdeburg
- Gebiet: Sachsen-Anhalt
- Land: Deutschland





