Magdeburg, Deutschland
Gedenktafel für Ernst Jennrich
Ernst Jennrich, geboren am 15. November 1911, wurde nach dem Volksaufstand von 1953 in der Nacht zum 19. Juni 1953 verhaftet und am 25. August 1953 vom Bezirksgericht Magdeburg zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit konstruierte Anklage, Jennrich habe tödliche Schüsse auf den MfS-Angehörigen Hans Waldbach abgegeben, ließ sich nicht beweisen. Nach Protesten des Staatsanwalts wurde das Urteil auf Anweisung der damaligen Justizministerin Hilde Benjamin vom Obersten Gericht der DDR aufgehoben. In einem zweiten Prozess verhängte das Bezirksgericht Magdeburg am 6. Oktober 1953 trotz unveränderter Beweislage die Todesstrafe. Ein Antrag auf Berufung sowie ein Gnadengesuch wurden abgelehnt, so dass das Urteil am 20. März 1954 mit dem Fallbeil vollstreckt wurde.
Auf Antrag seins Sohnes wurde Ernst Jennrich am 20. August 1991 vom Bezirksgericht Magdeburg postum rehabilitiert. Der Fall war später eine Vorlage für das Theaterstück „Der Massenmensch“, welches im Jahr 2003 in der Gedenkstätte Münchner Platz in Dresden uraufgeführt wurde. Es dokumentiert die Gerichtsverhandlung, beruhend auf einem Tonmitschnitt des Ministeriums für Staatssicherheit.
Am 16. Juni 2010 wurde auf Initiative von Rolf-Dieter Weske, Vorstand der Siedlergemeinschaft Magdeburg Nordwest und Mitglied im Bund der Stalinistisch Verfolgten e.V., am ehemaligen Wohnhaus von Ernst Jennrich ein Gedenkstein errichtet. Auf dem Gedenkstein befindet sich eine Tafel mit einer Inschrift.
Inschriften
Inschrift der Tafel auf dem Gedenkstein
(am ehemaligen Wohnhaus von Ernst Jennrich)
Rembrandtweg 1a, ehemaliges Wohnhaus von Ernst Jennrich / In diesem Haus wohnte Ernst Jennrich, geboren am 15.1.1911 in Wedringen, / hingerichtet am 20.3.1954 in Dresden. / Am 17. Juni 1953 nahm Ernst Jennrich am Volksaufstand in Magdeburg teil. Vor der / Haftanstalt Sudenburg entwaffnete er einen Jugendlichen, gab zwei Schüsse in die Luft / ab und zerschlug das Gewehr. Er wurde am folgenden Tag verhaftet und beschuldigt, / einen Volkspolizisten ermordet zu haben. Anfang August 1953 forderte Hilde Benjamin, / Vizepräsidentin des Obersten Gerichtes der DDR und spätere Justizministerin der DDR, / in einem Schreiben an das Zentralkomitee der SED für Jennrich die Todesstrafe. Das / Bezirksgericht Magdeburg hatte erhebliche Zweifel an den gesteuerten / Zeugenaussagen und verhängt im August 1953 eine lebenslange Haftstrafe. Am 6. / Oktober verurteilten dieselben Richter, die das erste Urteil gefällt hatten, auf Weisung / des Obersten Gerichtes der DDR Erst Jennrich zum Tode. Ernst Jennrich, verheiratet, / Vater von vier Kindern wurde am 20. März 1954 in Dresden hingerichtet. Im Jahr 1991 / wurde er vom Bezirksgericht Magdeburg postum rehabilitiert.
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch
Ereignisse
16. Juni 2010 - Errichtung
Errichtung des Gedenksteins für Ernst Jennrich
Publikationen der Bundesstiftung
- Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016
- Kategorie: Gedenkort
- Historisch: Ja
- Standort: Rembrandtweg 1 a
- Stadt: Magdeburg
- Ortsteil: Nordwest
- Gebiet: Sachsen-Anhalt
- Land: Deutschland