Güstrow, Deutschland

Gedenkstein für die Opfer der SED-Herrschaft

 
Am Abend des 21. Dezember 1984 leistete F., Angehöriger des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), in der Kreisdienststelle Güstrow seinen Wachdienst. Mit dem Offizier vom Dienst feierte er seinen Geburtstag. Am selben Abend hatte in der Gaststätte im benachbarten Haus des Handwerks eine Brigade aus dem Landmaschinenbaubetrieb eine Weihnachtsfeier. Zum Abschluss der Feier erkletterte ein Arbeiter die Mauerumzäunung der MfS-Dienststelle. F. wurde durch die Wachhunde aufmerksam und nahm die Verfolgung des Mannes auf, der inzwischen die Mauer wieder verlassen hatte. F. fasste den Mann und forderte ihn sowie beistehende Personen auf, die Ausweispapiere zu zeigen. Als sie ihm diese nicht geben wollten, zog F. die Pistole und schoss aus nächster Nähe. Zwei Männer starben an den Schussverletzungen, einem dritten zerschmetterte der Schuss den Oberschenkel. Die unverhältnismäßige Reaktion des Wachmanns war auch nach DDR-Gesetzen rechtswidrig, doch der Vorgang wurde vom MfS vertuscht. Zeugen des Vorfalls wurden zum Stillschweigen gezwungen und den Hinterbliebenen der Erschossenen wurde mitgeteilt, dass die Männer ihren Tod selbst verschuldet hätten. Mit der Friedlichen Revolution in der DDR konnte das Schweigen über den Tod der beiden Männer beendet werden. Auf Initiative der Bürgerbewegung Neues Forum stellte die Güstrower Stadtverwaltung noch 1990 einen kleinen Gedenkstein am Tatort auf. Das ursprünglich ebenfalls an dieser Stelle errichtete Gedenkkreuz mit den Namen der beiden Todesopfer wurde später entfernt. Der Gedenkstein soll an alle Opfer der kommunistischen Herrschaft in der DDR erinnern. Mit Unterstützung der Bürgerbewegung konnte bereits Ende 1990 gegen den MfS-Mann Anklage erhoben werden. Anfang Dezember 1990 verurteilte das Schwurgericht den Angeklagten wegen zweifachen Totschlages in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu zehn Jahren Freiheitsentzug. Während des Prozesses vor dem Berliner Landgericht im November 1990 stellte das Gericht fest, dass F. geschossen hatte, „weil er berauscht war, nicht nur vom Alkohol, sondern auch von dem Gefühl der Macht, die er als Uniformträger und Angehöriger der Stasi hatte“. Sein Vorgesetzter und die für die Vertuschung des Tathergangs Verantwortlichen wurden strafrechtlich nicht belangt. Der vor der ehemaligen Kreisdienststelle des MfS errichtete Gedenkstein erinnert an den Tod der beiden Güstrower und steht zum Gedenken an alle Opfer der SED-Herrschaft.

Inschriften

Inschrift des Gedenksteins
(vor der ehemaligen Kreisdienststelle des MfS)
Den Opfern der Gewalt / 1949–1989
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch

Publikationen der Bundesstiftung

  • Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016