Göhren, Deutschland
Gedenkstein für die Opfer der „Aktion Rose“
Im Februar und März 1953 setzte die SED-Führung eine umfangreiche Enteignungswelle entlang der Ostseeküste unter dem Namen „Aktion Rose“ in Gang. Dafür warb sie mit der Losung „Gegen Schieber und Spekulanten in den Ostseebädern“ um Zustimmung in der Bevölkerung. Den privaten Besitzern von Hotels und Pensionen wurde die Schuld an den zahlreichen Problemen bei der täglichen Versorgung der Bevölkerung und der Urlauber gegeben. Tatsächlich jedoch zielte die SED mit dieser großangelegten Enteignungsaktion den Aufbau der DDR-Gesellschaft nach sowjetischem Vorbild zu beschleunigen.
Generalstabsmäßig vorbereitet, verhaftete die Volkspolizei flächendeckend Hotel- und Pensionsbesitzer. Neben Polizei und Justiz waren SED-Parteileitungen, Grenzpolizei und FDGB an den Aktion beteiligt. Mit konstruierten und zum großen Teil haltlosen Tatvorwürfe wurden die Besitzer und in einigen Fällen auch ihre Familien ins Gefängnis gebracht, u. a. nach Bützow-Dreibergen. In Bützow war ein Sondergericht gebildet worden, das in Schnellverfahren die Angeklagten zum Einzug ihres vermögens und Haftstrafen verurteilte. Insgesamt beschlagnahmte die Volkspolizei 621 Objekte, darunter 440 Hotels und Pensionen. 447 Personen kamen in Untersuchungshaft, von denen 400 Gefängnis- und Zuchthausstrafen von bis zu zehn Jahren erhielten. Etwa 200 Personen konnten sich der Verhaftung durch Flucht in die Bundesrepublik entziehen. Aus den ehemaligen privat betriebenen Unterkünften wurden staatliche und betriebliche Ferienheime. Für die Urlaubersaison 1953 bedeutete die „Aktion Rose“ jedoch ein Desaster. Die vom FDGB gebuchten Plätze standen vielerorts nicht mehr zur Verfügung, da die Heime nicht betriebsfähig oder in die Verfügung der Volkspolizei übergegangen waren.
Nach der Verkündung des Neuen Kurses und dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 wurde ein großer Teil der Inhaftierten freigelassen; rehabilitiert wurden sie jedoch nicht. Viele von ihnen flohen in die Bundesrepublik und versuchten, sich dort eine neue Existenz aufzubauen. Mit der Enteignung des Familienbesitzes gingen häufig auch zahlreiche persönliche Dinge verloren, die sich der FDGB oder Privatpersonen aneigneten.
Zu den damals enteigneten Objekten zählt auch das der Familie Gager gehörende Hotel mit benachbarter Villa in Göhren. Als die Volkspolizei am 11. Februar 1953 den Besitzer nicht antraf, verhaftete sie kurzerhand seine Ehefrau und die älteste Tochter. Beide kamen in die Strafanstalt Bützow-Dreibergen. Das Sondergericht verurteilte die Mutter wegen angeblicher Wirtschaftsverbrechen zu 16 Monaten Zuchthaus. Die Tochter erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Sie kam am 17. Juni frei, erhielt aber nicht ihre persönliche Habe zurück. Bei einer Beschwerde drohte man ihr eine erneute Inhaftierung an. Nach der Freilassung der Mutter flüchtete die Familie in die Bundesrepublik und begann einen wirtschaftlichen Neuanfang. 1991 stellten die Geschwister Gager einen Gedenkstein vor dem Hotel „Seestern“ auf, der an die Enteignung ihres Elternhauses erinnern soll.
Inschriften
Inschrift des Gedenksteins
(vor dem Hotel „Seestern“)
In memoriam / Aktion Rose / 1953
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch
Literatur
- Dann standen wir vor dem Nichts ... Enteignungswelle an der Ostsee. Videoedition der Stiftung Aufarbeitung mit Begleitheft, Berlin 2002
- Walberg, Ernst-Jürgen/Balzer, Thomas: Erinnerungen für die Zukunft. Geschichten und Geschichte aus dem Norden der DDR, Bonn 1999
- Mueller, Klaus: Die Lenkung der Strafjustiz durch die SED-Staats- und Parteiführung der DDR am Beispiel der Aktion Rose, Frankfurt a. M. 1995
Publikationen der Bundesstiftung
- Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016
- Kategorie: Gedenkort
- Historisch: Ja
- Standort: Hotel Seestern, Poststraße 10
- Stadt: Göhren
- Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern
- Land: Deutschland
