Halle (Saale), Deutschland
Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale)
Im Mai 1842 wurde dem königlich-preußischen Innenministerium in Halle eine neue Strafanstalt für Häftlinge mit hohem Strafmaß übergeben. Die beim Bau des Gebäudes (1838–1842) verwendeten rötlichen Porphyrsteine und in ähnlicher Farbgebung gebrannten Ziegel brachten dem Gebäudekomplex in Zusammenhang mit den zur Abholung der Gefangenen vom Bahnhof genutzten Ochsenfuhrwerken schnell den Beinamen „Roter Ochse“ ein. Nach der Revolution von 1848/49 kamen erstmals aus politischen Gründen verurteilte Männer in die Strafanstalt. Doch auch die Justiz des 1871 gegründeten Kaiserreichs hinterließ hier ihre historischen Spuren. So wurden auf dem Gelände der Anstalt im Februar 1885 zwei an einem Attentat auf Kaiser Wilhelm I. beteiligte Personen hingerichtet, drei weitere Männer aus gleichem Anlass zur Verbüßung langjähriger Haftstrafen eingeliefert.
Im Jahr 1900 ließen die Vollstreckungsbehörden das seit mehreren Jahren bestehende Lazarett der Anstalt um eine sogenannte Irrenabteilung ergänzen, die bis zu Beginn der 1930er Jahre bestand.
In den Anfangsjahren der Weimarer Republik wurden im „Roten Ochsen“ neben kriminellen Häftlingen auch Teilnehmer der Novemberrevolution und Beteiligte späterer politischer Unruhen inhaftiert. Die letzten von ihnen kamen erst im Zuge der „Weihnachtsamnestie“ des Reichspräsidenten im Dezember 1932 frei. Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten und der Eingliederung des „Roten Ochsen“ in den NS-Strafvollzug änderte sich das Haftregime grundlegend. Bis Juni 1933 nutzten SA und Polizei das Gefängnis unter anderem als „Schutzhaftlager“, in dem sie Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen ohne formale Anklage auf unbestimmte Zeit gefangen hielten. Ende 1935 erfolgte die Umwandlung des Gefängnisses in ein Zuchthaus. Nach Errichtung eines Werkstattgebäudes und damit freiwerdenden Kapazitäten in den Dachgeschossen der Hafthäuser erhöhte sich die Aufnahmefähigkeit des Zuchthauses auf 790 Insassen. Bildeten zunächst hauptsächlich vom Berliner Kammergericht verurteilte Kommunisten und Sozialdemokraten die größte Gefangenengruppe, zählten mit Kriegsbeginn zunehmend Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene zu den Inhaftierten. Daneben spielte der Vollzug hoher Haftstrafen, die von Sondergerichten verhängt worden waren, eine große Rolle. Solche Urteile waren sofort vollstreckbar; es gab keine Berufungsmöglichkeiten.
Nachdem im ehemaligen Lazarettgebäude im Herbst 1942 eine Richtstätte gebaut worden war, ließen verschiedene zivile und Wehrmachtgerichte bis zum Kriegsende insgesamt 549 Menschen aus 16 Ländern an diesem Ort exekutieren. Die meisten hier hingerichteten Menschen waren vom Reichskriegsgerichts, dem obersten Gerichtshofes der Wehrmacht verurteilt worden. Zu ihnen zählen auch Kriegsdienstverweigerer, Frauen, Geistliche und Mitglieder von Widerstandskämpfern aus den besetzten Ländern Europas.
Im April 1945 befreiten Truppen der 104. US-Infanteriedivision die Insassen. Nur wenige Wochen später, Anfang Juli 1945, übernahm die sowjetische Geheimpolizei NKWD den „Roten Ochsen“ und nutzte ihn als Durchgangs- und Untersuchungsgefängnis. Zugleich fungierte der Gebäudekomplex als Sitz Sowjetischer Militärtribunale (SMT), deren Zuständigkeitsbereich sich auf die Provinz Sachsen und das spätere Land Sachsen-Anhalt erstreckte. In rechtsstaatswidrigen Schnellverfahren verurteilten sie nicht nur tatsächliche und vermeintliche NS-Belastete, sondern vor allem Menschen, die der sowjetischen Besatzungsmacht als politische Gegner galten. Die zu überwiegend hohen Haftstrafen (bis zu 25 Jahren Zwangsarbeitslager) verurteilten Menschen, darunter auch Frauen, teilweise mit Kindern, wurden in die sowjetischen Speziallager in Mühlberg, Buchenwald und Sachsenhausen, in vielen Fällen sogar in den Lagerkomplex auf dem Gebiet der Sowjetunion (GULag) transportiert. In den ersten beiden Jahren nach Kriegsende sprachen die SMT auch Todesurteile aus, die durch Erschießen vollstreckt wurden. Ungeklärt geblieben sind bis heute der genaue Ort der Exekutionen sowie der Verbleib der sterblichen Überreste der Hingerichteten.
Im Herbst 1950 übernahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) einen Teil der Gebäude als Untersuchungshaftanstalt (UHA) in seine Verfügungsgewalt. Zu ihnen gehörte auch der ehemalige Hinrichtungstrakt der NS-Justiz. Richtstätte und Todeszellen wurde zu einer Wäscherei und Küchenräumen umgebaut; in den Etagen darüber befanden sich die Kleiderkammer der UHA, Dienstzimmer und die Verhörräume. Andere Bereiche des weitläufigen Haftkomplexes nutzte das Ministerium des Inneren (MdI) für den Strafvollzug und ab 1954 insbesondere als Einrichtung für Frauen.
Zu den Inhaftierten zählten tatsächliche und vermeintliche Gegner des SED-Regimes und Spione sowie – vor allem in den 1950er Jahren – auch Zeugen Jehovas, die teilweise in Schauprozessen nach sowjetischem Vorbild abgeurteilt wurden. Zahlreiche Inhaftierungen erfolgten im Zuge des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in der DDR. Die Demonstranten hatten nach der erfolgreichen Gefangenenbefreiung aus dem Gerichtsgefängnis im Stadtzentrum darüber hinaus versucht, auch die Haftanstalt „Roter Ochse“ zu stürmen. Der Schusswaffeneinsatz der Volkspolizei zur Abwehr dieses Versuches kostete mehrere Demonstranten das Leben.
Von 1952 bis Herbst 1989 sind die Namen von knapp 10.000 in die UHA des MfS-Bezirksverwaltung Halle eingelieferten Menschen verzeichnet. Genaue Zahlen von den in der benachbarten Strafvollzugseinrichtung des MdI inhaftierten politischen Gefangenen liegen bislang nicht vor. Das Ende des MfS-Bereiches zeichnete sich mit Auflösung des MfS und der Gründung des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) durch die Regierung Modrow bereits Mitte November 1989 ab. Die letzten noch verblieben Untersuchungsgefangenen wurden entweder entlassen oder in die UHA des MdI verlegt. Erst im März 1990 verließen die letzten MfS-Angehörigen ihre Dienstplätze.
Im Jahre 1993 beschloss die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, im ehemaligen Wirtschafts- und Vernehmergebäude des MfS eine Gedenkstätte einzurichten. Alle anderen Häuser bildeten bereits seit 1991 die Justizvollzugsanstalt Halle. Der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Manfred Püchel, eröffnete in der Gedenkstätte am 15. Februar 1996 eine erste kleine Dauerausstellung. In den Jahren 2004 bis 2006 wurde das gesamte Gebäude saniert und damit der Öffentlichkeit auch zwei neu erarbeitete Dauerausstellungen zur Verfügung gestellt. In getrennten Bereichen dokumentieren sie auf etwa 800 Quadratmetern die Geschichte des „Roten Ochsen“ in den Jahren zwischen 1933 bis 1945 sowie von 1945 bis 1989. Ein zusätzlicher Bereich wird für Wechselausstellungen genutzt. Auf dem Südhof der Gedenkstätte befinden sich zwei Gedenktafeln für die Opfer politischer Justiz in beiden Zeitperioden.
Im selben Hof wurde am 30. August 2024 die Plastik „Widerstehen“ des renommierten Künstlers und ehemaligen Burgprofessors Bernd Göbel (*1942) eingeweiht. Die monumentale Figur einer mit überkreuzten Armen nach hinten stürzender Person symbolisiert einerseits politische Gewalt und mahnt andererseits zur Freiheit und Ächtung von Gewalt.
Kontakt
Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt - Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale)
Am Kirchtor 20a
06108 Halle (Saale)
Inschriften
Inschrift der Gedenktafel
(im Hof der Gedenkstätte)
Zum Gedenken / an die unschuldigen Opfer / politischer Verfolgung / durch stalinistische / und SED-Unrechtsjustiz / 1945–1989
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch
Ereignisse
August 2024 - Einweihung
Einweihung der Plastik „Widerstehen“
Februar 1996 - Eröffnung
Eröffnung der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale)
Literatur
- Fricke, Kurt: Die Justizvollzugsanstalt „Roter Ochse“ Halle (Saale) 1933–1945. Eine Dokumentation, Magdeburg 1997 (= Gedenkstätten und Gedenkstättenarbeit im Land Sachsen-Anhalt, Heft 3)
- Sperk, Alexander: Die MfS-Untersuchungshaftanstalt „Roter Ochse“ von 1950 bis 1989. Eine Dokumentation, Magdeburg 1998 (= Gedenkstätten und Gedenkstättenarbeit im Land Sachsen-Anhalt, Heft 4)
- Viebig, Michael: Das Zuchthaus Halle (Saale) als Richtstätte der nationalsozialistischen Justiz 1942 bis 1945, Magdeburg 1998 (= Gedenkstätten und Gedenkstättenarbeit im Land Sachsen-Anhalt, Heft 5)
- Gursky, André: Erna Dorn „… zum Tode verurteilt ...“ am 22. Juni 1953 in Halle (Saale), Magdeburg 1996 (= Schriftenreihe Sachbeiträge der LStU Sachsen-Anhalt)
- Gursky, André: Die Vorgeschichte des Dessauer Schauprozesses, hrsg. von der LStU Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2000 (= Reihe Sachbeiträge, Teil 13)
- Gursky, André: Zivilcourage. Der 17. Juni 1953 in Halle. Die Verfolgung und Verurteilung von Teilnehmern des Volksaufstandes, dargestellt auf der Grundlage von Akten der Justiz und des Ministeriums für Staatssicherheit, Magdeburg 2003
Publikationen der Bundesstiftung
- Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016
- Kategorie: Gedenkort
- Historisch: Ja
- Standort: Am Kirchtor 20a
- Stadt: Halle (Saale)
- Gebiet: Sachsen-Anhalt
- Land: Deutschland





