Büchen, Deutschland

Gedenkkreuz für Michael Gartenschläger

 
Der Mauerbau im August 1961 unterband die Fluchtbewegung aus der DDR weitgehend. Dennoch gelang es immer wieder Menschen, den SED-Staat zu verlassen, indem sie in teilweise spektakulären Aktionen die Grenzbefestigungen überwanden. Anfang der 1970er Jahre begann die DDR daher, ihre Grenze noch schärfer zu bewachen. Tausende sogenannte „Todesautomaten“ wurden installiert. Dies waren von der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen geächtete Selbstschussanlagen, die scharfkantige Metallwürfel verschleuderten, sobald ein Flüchtender entsprechende Signaldrähte berührte. Die DDR leugnete oder verharmloste den Bau dieser Anlagen, da sie zur gleichen Zeit um ihre internationale Anerkennung bemüht war. 1972 unterzeichneten DDR und Bundesrepublik Deutschland den Grundlagenvertrag. Beide Staaten wurden Mitglied der UNO und 1975 unterzeichnete die DDR die KSZE-Schlussakte (Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) von Helsinki, mit der sie sich zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtete. Michael Gartenschläger (1944–1976) wollte die Unmenschlichkeit der innerdeutschen Grenze anprangern. Der Dreher und Autoschlosser sprach sich schon frühzeitig gegen den Mauerbau aus und forderte öffentlich die Einheit Deutschlands. Wenige Tage nach dem Bau der Mauer wurde er am 19. August 1961 verhaftet und schließlich in einem Schauprozess zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Nach knapp zehn Jahren wurde er von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft und nahm seine Aktivitäten gegen den SED-Staat konnten wieder auf. Als Fluchthelfer schleuste Gartenschläger in sechs Fällen DDR-Bewohner in die Bundesrepublik. Im April 1976 begann er damit, an der innerdeutschen Grenze unter Lebensgefahr Selbstschussgeräte des Typs SM 70 vom Metallgitterzaun abzubauen. Es gelang ihm, zwei Tötungsinstrumente zu entfernen und die von der DDR als Attrappen verharmlosten Anlagen öffentlichkeitswirksam vorzuführen. Einen dritten Versuch startete Gartenschläger nordöstlich des holsteinischen Büchen mit zwei Freunden am Abend des 30. April 1976. Er wollte mit einer Angelschnur einen weiteren Selbstschussautomaten auslösen und demontieren. Der dritte Todesautomat sollte vor der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn aufgestellt werden. Ein Einsatzkommando der DDR-Staatssicherheit überraschte die Gruppe und erschoss Gartenschläger ohne Vorwarnung. Auf dem Schweriner Friedhof wurde er dann als angeblich anonyme Wasserleiche aus der Elbe beerdigt. Noch am Totensonntag des Jahres 1976 weihte Dr. Rainer Hildebrandt von der Arbeitsgemeinschaft 13. August am „Grenzknick“ ein Holzkreuz ein. Es trägt als Inschrift den Namen Gartenschlägers, das Geburtsdatum 13. Januar 1944 und das Todesdatum 30. April 1976. Das Holzkreuz wurde auf Initiative des „Freundeskreises Michael Gartenschläger“ am 3. Oktober 2004 durch ein Kreuz aus Nirosta-Stahl ersetzt. 1988 war an der Zufahrt zum „Gartenschlägereck“ ein Kreuz als Wegweiser und Hinweis auf die Gedenkstätte errichtet. Ein daneben liegender Findling trägt neben dem Namen, dem Geburts- und Sterbedatum Gartenschlägers eine Inschrift. Im November 2000 mussten sich die damaligen mutmaßlichen Todesschützen, die von DDR-Staatssicherheitsminister Erich Mielke mit hohen Orden geehrt worden waren, vor Gericht verantworten. Da die Umstände von Gartenschlägers Tod nicht mehr zweifelsfrei rekonstruiert werden konnten, endete der Prozess mit Freisprüchen. Im Mai 2002 begann vor dem Berliner Landgericht ein Verfahren gegen drei frühere hohe Funktionäre der DDR-Staatssicherheit. Sie sollen die Tat in einem Maßnahmenplan angeordnet haben. Der Prozess musste wegen eines erkrankten Richters ohne Urteil beendet werden. Nach der Wiederaufnahme endete der Prozess im April 2003 mit einem Freispruch und der Einstellung des Verfahrens, der dritte Angeklagte war inzwischen verstorben. Das Landgericht sah es nicht als erwiesen an, dass die MfS-Offiziere die Befehle zur Tötung Gartenschlägers gegeben hatten. Zudem konnte nicht geklärt werden, wer den ersten Schuss abgegeben hat, Notwehr konnte daher nicht ausgeschlossen werden. Einem der MfS-Offiziere wurde jedoch die „Aufforderung zum Mord“ nach DDR-Recht angelastet, wegen Verjährung der Tat blieb er allerdings straffrei. Ein Revisionsverfahren gegen den Angeklagten vor dem Landgericht Berlin wurde im Februar 2005 vom Bundesgerichtshof in Leipzig aus den gleichen Gründen abgewiesen. Im Jahr 2003 ließen die Landräte der benachbarten Landkreise Ludwigslust und Herzogtum Lauenburg eine Einheitseiche pflanzen, die exakt den Tötungsort Gartenschlägers markiert. Neben der Eiche setzten Mitglieder des „Freundeskreises Michael Gartenschläger“ einen Findling. Anlässlich des 30. Todestages Gartenschlägers im Jahr 2006 wurde der vor dem Findling befindliche Graben, der für die Schützen der Grenztruppen ausgehoben worden war, künstlerisch gestaltet. Es handelt sich dabei um ein über dem Schützengraben gespanntes Netz und eine Spinne aus Holz.

Inschriften

Inschrift auf dem Findling
(an der Zufahrt zum „Gartenschlägereck“)
Michael / Gartenschläger // 13.01.1944 - 30.04.1976 // Erschossen an der / innerdeutschen Grenze / Er rüttelte / am Gewissen / der freien Welt
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch

Literatur

  • Lienicke, Lothar/Bludau, Franz: Todesautomatik. Die Staatssicherheit und der Tod des Michael Gartenschläger, Frankfurt a. M. 2003
  • Frost, Andreas: Michael Gartenschläger. Der Prozess. Mutmaßliches DDR-Unrecht vor einem bundesdeutschen Gericht, Schwerin 2002
  • Ullrich, Maren: Geteilte Ansichten. Erinnerungslandschaft deutsch-deutsche Grenze, Berlin 2006

Publikationen der Bundesstiftung

  • Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016