Berlin, Deutschland

Erinnerungstafel für die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR

 
Das Verhältnis zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland entspannte sich mit Beginn der 1970er Jahre wesentlich. Auf der Grundlage des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin vom 3. September 1971 konnte im Dezember zwischen den beiden deutschen Staaten ein Transitvertrag über den zivilen Verkehr zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik geschlossen werden. Im Mai 1972 kam der Verkehrsvertrag hinzu. Im November desselben Jahres wurden mit dem Grundlagenvertrag prinzipielle Fragen zum innerdeutschen Verhältnis geklärt. Es war für beide Staaten ein Erfolg: die Bundesregierung konnte am Ziel der Wiedervereinigung festhalten und die DDR sah sich als Staat anerkannt. Die Bundesrepublik gab ihren Alleinvertretungsanspruch auf. Die besondere Art der Beziehungen führte auch zu einer besonderen Art von Vertretungen im jeweils anderen Land. Am 2. Mai 1974 wurden die jeweiligen „Ständige Vertretungen“ eröffnet. Es handelte sich dabei nicht um Botschaften im Sinne von diplomatischen Missionen, da die beiden deutschen Staaten völkerrechtlich füreinander kein Ausland waren. Am 20. Juni 1974 wurde Günter Gaus als erster Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der DDR akkreditiert. Seine vorrangigen Aufgaben waren neben der Vertretung bundesdeutscher Interessen in der DDR die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, die Klärung privatrechtlicher Fragen wie Familienzusammenführungen, Erbschaftsangelegenheiten sowie die Häftlingsbetreuung und Bearbeitung von Beschwerden. Bis zu 100 Besucher pro Tag erschienen in der Vertretung. Die Ständige Vertretung wurde auch als Fluchtort genutzt. DDR-Bürger flüchteten hierher, um auf diese Weise ihre Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland zu erzwingen. 1984 und 1989 kam es zu Massenbesetzungen durch Flüchtlinge, zeitweise musste das Haus deshalb geschlossen werden. Mit dem Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 verlor auch die Ständige Vertretung ihre Funktion. Am Tag zuvor war sie geschlossen worden. Im August 1996 wurde an dem Gebäude eine Erinnerungstafel an die Ständige Vertretung angebracht.

Inschriften

Inschrift der Gdenktafel
(am Gebäude der ehemaligen Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in der DDR)
Von 1974 / bis zur Vereinigung Deutschlands / am 3. Oktober 1990 / befand sich in diesem Hause / die Ständige Vertretung / der Bundesrepublik Deutschland / bei der DDR
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch

Ereignisse

August 1996 - Einweihung
Einweihung der Erinnerungstafel für die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR

Literatur

  • Zech, Hermann: Gedenktafeln in der alten Mitte Berlins. 1620–2000, Berlin 2001
  • Schroeder, Klaus: Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR, München 1998

Publikationen der Bundesstiftung

  • Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016