Berlin, Deutschland

Denkmal Deutsche Einheit – Fahnenmast und Einheitsflagge am Reichstag

 
Zu den Klängen des Yorckschen Marsches von Ludwig van Beethoven trugen am Dienstag, den 2. Oktober 1990, um 23:50 Uhr sieben Sportler aus West- und Ostdeutschland eine Flagge zum Fahnenmast auf dem Platz der Republik. Um Punkt Null Uhr des 3. Oktober 1990 hissten sie, begleitet vom Läuten der Freiheitsglocke auf dem Rathaus Schöneberg, vor der Westfassade des Reichstages die Flagge der Einheit – Deutschland war nun wiedervereint. Mit ihren 60 Quadratmetern Durchmesser ist die Flagge der Einheit deutschlandweit die größte Fahne. Anders als die vier Flaggen auf den Ecktürmen des Reichstages – drei Bundesflaggen und eine Europafahne – ist die Einheitsflagge aufgrund ihres „besonderen Symbolcharakters“ vom Beflaggungserlass der Bundesregierung ausgenommen. Außer in besonderen Ausnahmefällen, so beispielsweise nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001, wird sie weder auf Halbmast gesetzt noch mit einem Trauerflor versehen. Da von Beginn an feststand, dass die Einheitsflagge nach den Feierlichkeiten am 3. Oktober 1990 museal verwahrt werden sollte, veranlasste das Bundesministerium des Innern (BMI) am 24. September 1990 die Herstellung der Fahne in zwei Exemplaren. So wurde die bereits am 5. Oktober eingeholte Originalfahne am 10. Oktober 1990 der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland übergeben. Nur einen Monat später entwendeten Unbekannte in der Nacht zum 14. November das vom BMI in Auftrag gegebene Fahnenduplikat vom Mast. Eine Ersatzbeflaggung erfolgte umgehend. Der zu diesem Zeitpunkt verwendete, aus weiß lackiertem Holz bestehende Fahnenmast hatte eine Höhe von 23 Metern und war als Provisorium gedacht. In seiner finalen Ausführung insgesamt 31,5 Meter hoch und 6,7 Tonnen schwer, aus feuerverzinktem Schiffsbaustahl mit Schutzanstrich gefertigt, verfügt er über eine elektrisch wie manuell bedienbare Hissvorrichtung und ist in einen quadratischen Natursteinsockel eingelassen, der mit verwitterungsfesten Kösseine-Granitplatten verkleidet ist. Vier Einbauscheinwerfer strahlen den Mast mit der Einheitsflagge im Dunkeln an. Kreisförmig um den Mastfuß verläuft ein aus Bronze gegossener Schriftzug mit dem Datum der deutschen Einheit. Im Oktober 1990 wehten am Platz der Republik auf Höhe der Scheidemannstraße zusätzlich zur Einheitsflagge außerdem die Flaggen der elf alten und fünf neuen Bundesländer. Letztere wurden nach den Entwürfen des Arbeitsstabes deutsche Einheit des ehemaligen Ministerrates der DDR gestaltet. Die abschließenden Versionen der Länderflaggen standen erst später fest. Vor Beginn der konstituierenden Sitzung des ersten gesamtdeutschen Bundestages hissten am Vormittag des 20. Dezember 1990 die Sportler, die bereits an der Zeremonie am 3. Oktober beteiligt waren, die Bundesflagge am erneuerten Fahnenmast hoch. Die verbleibenden Fertigungsarbeiten fanden witterungsbedingt im Sommer 1991 statt.

Inschriften

Inschrift des Fahnenmasts
(in den Mastfuß eingelassen)
Deutsche Einheit 3. Oktober 1990
Sprache: Deutsch, Schrift: Lateinisch

Ereignisse

3. Oktober 1990 - Einweihung
Flagge der Einheit wird gehisst