Dessau-Roßlau, Deutschland
Anhaltisches Theater
Vom 24. bis zum 29. April 1950 inszenierte die SED-Führung im Dessauer Landestheater den ersten politischen Schauprozess der DDR. Den acht Angeklagten wurde vorgeworfen, Vermögen der Deutschen Continental-Gas-Gesellschaft (DCGG, kurz: Conti) in den Westen verschoben zu haben. Die Anklage erfolgte auf der Grundlage des Befehls Nr. 160 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wegen „Wirtschaftssabotage“. Schon vor Gründung der DDR hatte es im November 1948 im Osten Deutschlands einen vergleichbaren Prozess gegeben. In Glauchau-Meerane wurde nach Art eines stalinistischen Schauprozesses gegen angebliche „Wirtschaftssaboteure“ („Textilschieber“) verhandelt. Ursprünglich hatte die SMAD den Befehl Nr. 160 zur Unterbindung der damals alltäglichen Schwarzmarkt- und Kompensationsgeschäfte erlassen, aber mit der Durchsetzung der sowjetischen Herrschaft entstand auf der Grundlage desselben um 1948 ein Wirtschaftsstrafrecht, das vorrangig zur rigorosen Etablierung der Planwirtschaft und der Vermögenseinziehung zugunsten der staatlichen Eigentumsordnung genutzt wurde. Der Dessauer Prozess sollte nicht der letzte Schauprozess in der DDR sein. Ihm folgten weitere, u. a. der „Moog-Prozess“ im Kultursaal der Erfurter Maschinenfabrik Pels im Dezember 1950 sowie der „Solvay-Prozess“, der im selben Monat im Theater der Stadt Bernburg stattfand. Verantwortlich für diese Form der wirtschaftspolitischen Säuberungsjustiz war die im Mai 1948 in der SBZ gegründete Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle, die auch nach Gründung der DDR bis 1953 als gefürchtetes Ermittlungsorgan in Wirtschafts- und Eigentumssachen fungierte. Bei den Beschuldigten im Dessauer Prozess von 1950 handelte es sich um prominente Wirtschaftsvertreter aus Sachsen-Anhalt, zumeist CDU-Mitglieder oder ehemalige Sozialdemokraten. Gegen Willi Brundert (1912–1970) und Leo Herwegen (1886–1970) wurde die Hauptanklage geführt. Brundert war 1930 der SPD beigetreten und seit 1946 Mitglied der SED. Er war zum Zeitpunkt seiner Verhaftung stellvertretender Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt und die Angelegenheiten der „Conti“ fielen in seinen Zuständigkeitsbereich. Herwegen wiederum wurde nach Kriegsende Mitglied der CDU und leitete diese zwischen Juli 1945 und Mai 1948 als Landesvorsitzender. Er war als Minister für Arbeits- und Sozialpolitik in Sachsen-Anhalt tätig und zugleich Mitglied des Aufsichtsrates der Conti.
Die Conti, gegründet 1855, war ein traditionsreiches anhaltinisches Unternehmen. Bis zum Zweiten Weltkrieg hatte es sich zu einem der größten Gasversorger Europas entwickelt. Nach 1945 beschränkten sich die Aktivitäten aufgrund der Vermögenskonzentration und der Besatzungszonenaufteilung auf Sachsen-Anhalt. Damit das in den Westzonen und West-Berlin befindliche Vermögen der DCGG nicht verloren ging, war es 1947 zur Gründung einer Parallelfirma im Westen gekommen. Diese Vorgehensweise wurde von den Angeklagten aus wirtschaftspragmatischen Gründen toleriert bzw. mitgetragen. Formaljuristisch war die Parallelgründung möglich, weil man im März 1946 keine entschädigungslose Enteignung der Conti nach SMAD-Befehl Nr. 124 vorgenommen, sondern ein landeseigenes Versorgungsunternehmen, die Provinzialsächsische Energieversorgungs-AG (Prevag), als Aktiengesellschaft gegründet hatte. Die Prevag übernahm die Betriebe der DCGG, und damit blieb die ursprüngliche Geschäftskonstruktion der Conti bis zur Löschung im Handelsregister im März 1948 bestehen.
Die Anklage warf der Conti vor, als selbstständige Rechtsperson weiter existiert und den Aufsichtsrat zum Verschieben von Vermögen in den Westen benutzt zu haben. Von Anfang an ging es jedoch nicht um Wahrheitsfindung, da die Urteile schon vor Beginn des Prozesses feststanden. Es gab keine Zeugenanhörung. Das Gericht, auf der Bühne des Theaters sitzend, agierte ausschließlich mit Dokumenten und nahm die Angeklagten, wie bei den Prozessen des NS-Volksgerichtshofes oder den Schauprozessen in der Sowjetunion, ins Kreuzverhör. Im Hintergrund der Bühne hatte man ein riesiges Schaubild angebracht, das die Kapitalverbindungen der DCGG – einem Spinnennetz gleich – darstellte. Der Schauprozess war zugleich eine Premiere für das neu gegründete Oberste Gericht der DDR. Das Motto lautete: „Die Deutsche Demokratische Republik schlägt zu!“ Hierbei profilierte sich die neue Vizepräsidentin des Obersten Gerichts und spätere DDR-Justizministerin Hilde Benjamin (1902–1989) in besonderem Maße. Das Landestheater Dessau war mit 1 200 Plätzen eines der größten Theater Deutschlands. Die Sitzordnung im Saal folgte einem vorher festgelegten Schlüssel: Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) bekam während der sechs Prozesstage täglich 800 Plätze und die Freie Deutsche Jugend (FDJ) konnte 200 Plätze an ihre Mitglieder verteilen. Die westdeutsche Presse war zum Prozess ebenfalls zugelassen. Die SED-Führung verfolgte mit dieser politischen Inszenierung gleich vier Ziele: Erstens sollten die bürgerlichen Parteien eingeschüchtert und diszipliniert werden. Die SED-Führung hatte nicht vergessen, dass einige Monate zuvor in der CDU Kritik an der DDR-Gründung laut geworden war. Zweitens wollte die SED demonstrieren, dass sie die Justiz inzwischen fest in der Hand hatte. Drittens waren die Schauprozesse der Auftakt für eine breitere Säuberungsaktion gegen sogenannte „Abweichler“ aus den eigenen Reihen („Ausrottung des Sozialdemokratismus“) und „zersetzende, opportunistische Elemente“ in den übrigen Parteien. Viertens schien ein solches Spektakel die Notwendigkeit der Enteignung von volkswirtschaftlich bedeutsamen Betrieben deutlich zu machen, um damit eine „Ausraubung“ der DDR zu verhindern. Zudem konnte mit der entlarvten „Agentenclique“ ein Sündenbock für die Wirtschaftsprobleme vorgeführt werden. Kein Wort wurde in Dessau verloren über die gravierenden Folgen der sowjetischen Demontagen und die Blockierung der wichtigsten Betriebe der DDR-Wirtschaft durch die Reparationslieferungen aus der laufenden Produktion.
Leo Herwegen und Willi Brundert wurden zu je 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Herwegen konnte 1956 in die Bundesrepublik übersiedeln. Brundert kam ein Jahr später frei und ging ebenfalls in den Westen; 1964 wurde er zum Oberbürgermeister von Frankfurt a. M. gewählt.
Kontakt
Anhaltisches Theater
Friedensplatz 1a
06844 Dessau
Homepage: https://www.anhaltisches-theater.de/
Literatur
- Beckert, Rudi: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR, Goldbach 1995
- Braun, Jutta/Klawitter, Nils/Werkentin, Falco: Die Hinterbühne politischer Strafjustiz in den frühen Jahren der SBZ/DDR, 2. Aufl., Berlin 1999 (= Schriftenreihe des LStU Berlin, Bd. 4)
- Gursky, André: Die Vorgeschichte des Dessauer Schauprozesses, hrsg. von der LStU Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2000 (= Reihe Sachbeiträge, Teil 13)
Publikationen der Bundesstiftung
- Kaminsky, Anna (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, 3. Aufl., Berlin 2016
- Kategorie: Gedenkort
- Historisch: Ja
- Standort: Anhaltisches Theater Dessau, Friedensplatz 1a
- Stadt: Dessau-Roßlau
- Ortsteil: Dessau
- Gebiet: Sachsen-Anhalt
- Land: Deutschland
