title_nationale-volksarmee

Nationale Volksarmee

In der DDR übernahm die Nationale Volksarmee (NVA) seit ihrer Gründung 1956 sowohl verteidigungspolitische als auch innenpolitische Funktionen. Als Teil des „Warschauer Pakts“, dem Militärbündnis des Ostblocks, unterstand sie de facto dem Kommando des sowjetischen Generalstabs und war auf ihre Rolle innerhalb des Bündnisses ausgerichtet. Neben ihrer Bedeutung für die Landesverteidigung war die „Arbeiter-und-Bauern-Armee“ ein Machtinstrument der SED. Partei und Armee standen in enger Verbindung. Die oberste Führung sowie gut 90 Prozent der Offiziere waren SED-Mitglieder. Auch nutzte die Parteiführung die NVA als ökonomische Nothelferin. Seit den 1980er-Jahren wurden rund 50.000 Soldaten dauerhaft in Betrieben und der Landwirtschaft eingesetzt. Mit der Friedlichen Revolution veränderte sich die NVA grundlegend. Umfasste die NVA am Ende des Jahres 1989 noch circa 168.000 Soldaten, waren es zum 3. Oktober 1990 nur noch 90.000 Soldaten sowie rund 39.000 Wehrdienstleistende und etwa 48.000 zivile Beschäftigte. Anfängliche Überlegungen, die NVA als eigenständige Armee in einem geeinten Deutschland zu erhalten, wurden obsolet, nachdem Bundeskanzler Helmut Kohl mit dem sowjetischen Präsidenten Michael Gorbatschow im Juli 1990 die gesamtdeutsche Mitgliedschaft in der NATO vereinbaren konnte. Im Zuge der deutschen Einheit wurden die ehemals verfeindeten Streitkräfte von DDR und Bundesrepublik vereinigt. Hierbei mussten zehntausende Soldaten, Wehrdienstleistende und Zivilbeschäftigte in neue Strukturen integriert werden.