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Massenterror

Am 29. Juli 1936 verschickt das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei (ZK) an alle Parteiorganisationen der Sowjetunion ein Schreiben. Darin warnt die Parteileitung vor „Volksfeinden“, gegen die entschlossen vorgegangen werden soll. Zur Durchführung von Deportationen, Verhaftungen und Ermordungen wird der von Stalin kontrollierte Geheimdienst NKWD (Volkskommissariat für innere Angelegenheiten) mit umfangreichen Rechten ausgestattet. Der Terror richtet sich zunächst gegen gesellschaftliche und parteipolitische Eliten, von denen viele nach Schauprozessen hingerichtet werden. Auch in der Roten Armee werden zehntausende Führungskräfte zum Tode verurteilt. Am 2. Juli 1937 fasst das Politbüro des ZK der UdSSR den Beschluss „Über die antisowjetischen Elemente“. Damit wird die Grundlage für die größte Massenoperation des „Großen Terrors“ gelegt. Die meisten Todesopfer sind unter der Zivilbevölkerung zu beklagen. Ethnische Säuberungen, Deportationen, Verhaftungen und Erschießungen folgen dabei keinem erkennbaren Muster. Es fallen dem Terror bis Ende der 1930er-Jahre mehrere Millionen Menschen zum Opfer. Mehr als zwei Millionen Menschen werden verhaftet, verschleppt und mehr als 700.000 hingerichtet Unter den Opfern befinden sich auch deutsche Kommunisten und Exilanten.