title_bausoldaten
Am 7. September 1964 trat die Bausoldatenverordnung in der DDR in Kraft. Diese ermöglichte es pazifistisch eingestellten Wehrpflichtigen, ihren 18-monatigen Wehrdienst bei den Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) abzuleisten. Dies entsprach einer Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung, die es in der Form in keinem anderen sozialistischen Land gab. Die Bausoldaten trugen keine Waffen, leisteten statt des Fahneneides ein leicht abgewandeltes Gelöbnis und hatten Spatensymbole auf ihren Uniformen. Der Dienstalltag glich weitestgehend dem der bewaffneten Kameraden, allerdings hatten die Bausoldaten deutliche Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Auch nach ihrer Dienstzeit mussten sie mit gravierenden Nachteilen rechnen. Häufig wurden berufliche Qualifizierungen oder ein Studium verweigert. Diejenigen, die sich für den waffenlosen Bausoldatendienst entschieden, demonstrierten ihre Distanz zum SED-Regime. Den Bausoldaten kam damit eine besondere Bedeutung für Opposition und Widerstand in der DDR zu.